

Betreibt ein Unternehmen Anlagen mit pulver- oder gasförmigen Stoffen, die unter gegebenen Umständen explosionsfähige Gemische bilden können, handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV. Dies stellt besondere Anforderungen an deren Betrieb, Instandhaltung und vor allem an die Prüfung.
Sie sind Betreiber einer solchen Anlage? Mit unseren Unterweisungen
kommen Sie Ihren rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber gemäß folgender Rechtsgrundlagen nach:
(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen über
1. vorhandene Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
2. erforderliche Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
3. Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
3.1 Eine zur Prüfung befähigte Person im Sinne dieses Abschnitts muss über die in § 2 Absatz 6 genannte Qualifikation hinaus
a) über eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere für die vorgesehenen Prüfungsaufgaben ausreichende technische Qualifikation verfügen,
b) über eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau, dem Betrieb oder der Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen oder Anlagenkomponenten im Sinne dieses Abschnitts verfügen und
c) ihre Kenntnisse über Explosionsgefährdungen durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand halten.
Diese Unterweisung vermittelt einen grundlegenden Wissensstand über die gesetzlichen und normativen Anforderungen des Explosionsschutzes im Betrieb gemäß BetrSichV:
Mit der Unterweisung „Grundlagen 1 – Allgemeiner Explosionsschutz“ kommen Sie Ihren rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber aus § 12 BetrSichV betreffend die „Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“ nach. Demnach sind Sie verpflichtet, Beschäftigten „ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung“ zur Verfügung zu stellen und zu unterweisen, bevor entsprechende Arbeitsmittel erstmalig verwendet werden.
Durch die Unterweisung „Grundlagen 1 – Allgemeiner Explosionsschutz“ erhalten Ihre Beschäftigten einen grundlegenden Überblick über die Grundlagen des Explosionsschutzes. Dieser beinhaltet die relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie die umfangreichen gesetzlichen und normativen Anforderungen an den Explosionsschutz.
Preis (pro Teilnehmer) | Auf Anfrage |
Voraussetzungen | keine |
Zielgruppe |
|
Dauer | 3 h |
Abschluss-Dokument | Teilnahmebescheinigung |
Diese Unterweisung vermittelt erweiterte Kenntnisse zu den gesetzlichen und normativen Anforderungen des Explosionsschutzes im Betrieb gemäß BetrSichV, insbesondere zur technischen Umsetzung und Handhabung von Betriebsmitteln nach BetrSichV:
Mit der Unterweisung „Grundlagen 2 – Technischer Explosionsschutz“ kommen Sie Ihren rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber aus Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 (c) und 3.3 (d) nach.
Durch die Unterweisung „Grundlagen 2 – Technischer Explosionsschutz“ erhalten Ihre Beschäftigten einen grundlegenden Überblick über die Grundlagen des Explosionsschutzes. Der Fokus liegt auf der technischen Umsetzung und Handhabung von Betriebsmitteln für den Explosionsschutz.
Diese Unterweisung deckt nicht die Inhalte ab, die für den Erwerb einer Befähigung nach § 3 Absatz 3 BetrSichV (sog. Fachkundenachweis) erforderlich sind.
Preis (pro Teilnehmer) | Auf Anfrage |
Voraussetzungen | keine |
Zielgruppe |
|
Dauer | 1 Tag |
Abschluss-Dokument | Teilnahmebescheinigung |