Der Gesetzgeber fordert für Gas-Druckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) bei der Inbetriebnahme und bei der Wiederinbetriebnahme nach prüfungspflichtigen Änderungen die erstmalige Dokumentation, danach spätestens nach 6 Jahren die wiederkehrende Überprüfung des Explosionsschutzes. Die jeweiligen Prüftermine sind vom Betreiber festzulegen. Zu prüfen sind: die sachliche Richtigkeit des Explosionsschutzkonzeptes, die Umsetzung der notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie das Vorhandensein und die Plausibilität der prüfungsrelevanten technischen Unterlagen. Dies sind insbesondere das Explosionsschutzdokument sowie die Nachweise über die weiteren, im Explosionsschutz vorgeschriebenen wiederkehrenden Überprüfungen. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die Explosionsschutzdokumente aktuell und ständig bereit zu halten. Zusätzlich sind die Maßnahmen für den Blitzschutz zu prüfen (siehe DVGW-Information G 17, VDE 0185 und BetrSichV). Das Ziel: Nachweisbare Sicherheit.
Die BIK Anlagentechnik GmbH unterstützt Sie kompetent bei der Umsetzung der Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken. Zur Überprüfung der Soll-/Ist-Größen von Explosionsschutz-Bereichen erstellt die BIK Anlagentechnik GmbH durch eigene fach- und sachkundige Mitarbeiter unter Einbeziehung modernster Erfassungsmethoden detaillierte Dokumentationen. Wir bieten Ihnen außerdem alle vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen (sog. 6-jährige, 3-jährige und jährliche Prüfung) und einen automatisierten Mängelreport.
Zur Prüfung des Explosionsschutzes nutzt BIK Anlagentechnik GmbH eine Rechenmethode zur Größenbewertung von Explosionsschutzbereichen, die im Auftrag des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) entwickelt wurde. Im Fokus steht ein vereinfachtes Modell, das übliche Entspannungssysteme der Praxis repräsentiert. Der Explosionsschutzbereich für vertikale und horizontale Gasfreisetzungen basiert auf dem Kreiszylinder. Das Verfahren ist auf vertikale, nach oben gerichtete und horizontale Gasfreisetzungen anwendbar.
Anlagenbetreiber, die Explosionsschutzdokumente durch die BIK Anlagentechnik GmbH erstellen lassen, kommen damit den Vorgaben und Vorschriften gemäß § 6 GefStoffV, §§ 15, 16 BetrSichV und den DVGW-Regelwerken G 440 und G 442 nach.
Die BIK Anlagentechnik GmbH unterstützt Sie ebenfalls kompetent bei der Umsetzung der Anforderungen des Blitzschutzes für GDRM-Anlagen. Nach DVGW-Information G 17, VDE 0185-305 und BetrSichV sind Blitzschutzsysteme wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen, gemäß BetrSichV im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.2 bzw. gemäß VDE 0185-305, Tabelle E.2.
Wir bieten Ihnen die Überprüfung des inneren und äußeren Blitzschutzes durch eine VDE-geprüfte Blitzschutz-Fachkraft.
Für Nutzer der Software-Lösung K3V energy unseres Partnerunternehmens K3V Solutions AG sind alle prüfungsrelevanten technischen Unterlagen digital über das integrierte Dokumentenmanagementsystem (DMS) im Stationsordner der Anlage erfasst.
Betreiber von Anlagen, die kein Nutzer von K3V energy sind, erhalten von uns kostenlos den K3V Viewer. So ist die digitale Verfügbarkeit und der schnelle Zugriff auf die jeweiligen Explosions- und Blitzschutzdokumente Ihrer GDRM-Anlagen jederzeit gewährleistet.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Dokumentation des Explosions- und Blitzschutzes auch zusätzlich auf anderen digitalen Speichermedien (externe Festplatte, Cloud-Anbieter o. ä.) und/oder als physische Ordner zur Verfügung.
Nach der Explosionsschutz-Prüfung ist vor der Mängelbeseitigung. Falls Bauteile oder ganze Baugruppen getauscht, instandgesetzt oder ergänzt werden müssen, etwa um passende Ausbläser oder Entspannungsleitungen nachzurüsten, wird es schnell komplex. Gleichzeitig ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben, denn ohne Gewährleistung des Explosionsschutzes ist der Betrieb einer GDRM-Anlage unzulässig. Und das kann bedeuten: Im Zweifel ist der gesamte Netzbetrieb gefährdet. Gleiches gilt für den inneren und äußeren Blitzschutz von GDRM-Anlagen.
In diesem Spannungsverhältnis von Komplexität und Betriebssicherheit bieten wir Ihnen zwei wirkungsvolle Wege, um den Überblick über alle Mängel zu behalten und die erforderlichen Maßnahmen sofort anstoßen zu können:
Nutzer der Software-Lösung K3V energy können einen Mängelreport für alle oder für einzelne GDRM-Anlagen erzeugen, indem sie einen entsprechenden Suchfilter setzen. Die erforderlichen Maßnahmen lassen sich aus dem System heraus manuell einleiten bzw. werden nach einem vorgegebenen Wartungsplan automatisch generiert. Die Umsetzung der Maßnahmen wird nach der Erledigung im Stationsordner der Anlage archiviert. Die Dokumentation ist damit immer auf dem aktuellen Stand.
Anlagenbetreibern, die keine Nutzer von K3V energy sind, bieten wir (auf Basis einer Prüfung des Explosionsschutzes und/oder Blitzschutzes durch die BIK Anlagentechnik GmbH) eine bequeme und sichere Alternative: unseren automatisierten Mängelreport als Excel-Tool. Dieser besteht aus Datenblättern für jede einzelne GDRM-Anlage. Diese enthalten jeweils eine importierte Mängelliste. Alle Mängel sind sachverständig analysiert, differenziert formuliert und mit empfohlenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung kommentiert. Voreingestellte Makros gewährleisten eine bequeme Bedienbarkeit, z. B. für das Einlesen von neuen Datensätzen, zum Export einzelner Datenblätter oder der gesamten Liste als PDF-Datei.
Ob als digitale Dokumentation in K3V energy oder als importierter Mängelreport via Excel-Tool: Sie können einzelne oder alle GDRM-Anlagen des Netzes in der Gesamtschau betrachten. Wenn zum Beispiel ein bestimmter Bauteiltyp getauscht werden muss, sehen Sie auf einen Blick, an welchen Positionen dieses Bauteil in Ihren GDRM-Anlagen jeweils verbaut ist. Notwendige Maßnahmen lassen sich so sicher erkennen und bequem planen.
Leistungsinhalte
Optional
Leistungsinhalte
Optional
c. Wiederkehrende Überprüfung von GDRM-Anlagen nach § 16 BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.1 (6-jährige Prüfung)
Leistungsinhalte
Optional
d. Wiederkehrende Überprüfung von GDRM-Anlagen nach § 16 BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.2 (3-jährige Prüfung)
Leistungsinhalte
Optional
e. Wiederkehrende Überprüfung von GDRM-Anlagen nach § 16 BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 5.3 (jährliche Prüfung)
Leistungsinhalte
Optional
f. Überprüfung des Blitzschutzes von GDRM-Anlagen nach DVGW-Information G 17, VDE 0185 und BetrSichV
Leistungsinhalte
Optional
Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Broschüre "Explosions- und Blitzschutz von GDRM-Anlagen" (PDF):