Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Gasanlagenbetreiber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen.
Für alle Gasanlagen ist das gefahrlose Ableiten von freigesetzten Gasmengen an die Atmosphäre durch Atmungsleitungen, Abblaseleitungen und Entspannungsleitungen gefordert. Dazu sind in einem Ex-Zonen-Plan die explosionsgefährdeten Bereiche an Ausblaseöffnungen von Leitungen zur Atmosphäre darzustellen.
Eine Rechenmethode, die im Auftrag des DVGW entwickelt wurde, gibt dem Praktiker ein Werkzeug an die Hand, mit dessen Hilfe die Größenabschätzung von Ex-Bereichen schnell und auf einfache Art und Weise durchgeführt werden kann. Im Fokus dieser Methode steht ein vereinfachtes Modell, das übliche Entspannungssysteme der Praxis repräsentiert. Der Ex-Bereich für vertikale und horizontale Gasfreisetzungen basiert auf dem Kreiszylinder. Das Verfahren ist auf vertikale, nach oben gerichtete und horizontale Gasfreisetzungen anwendbar.
Anlagenbetreiber sind verpflichtet, Explosionsschutzdokumente aktuell und ständig bereit zu halten. BIK Anlagentechnik unterstützt Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Regelwerken. Zur Überprüfung der Soll-Ist-Größen von Ex-Bereichen erstellt die BIK Anlagentechnik GmbH unter Einbeziehung modernster Erfassungsmethoden detaillierte Dokumentationen.
Durchgeführt werden die Dokumentationen ausschließlich durch eigene, sachkundige Mitarbeiter der BIK Anlagentechnik GmbH.
Anlagenbetreiber, die Explosionsschutzdokumente durch die BIK-Anlagentechnik GmbH erstellen lassen, kommen damit den Vorgaben und Vorschriften der Gefahrstoffverordnung nach § 6 und den DVGW-Regelwerken G 440 und G 442 nach.
Lassen auch Sie Ihre Anlage von BIK Anlagentechnik GmbH auf Explosionssicherheit überprüfen. Das Ingenieurbüro ist der Spezialist für die Planung und Dokumentation von GDRM-Anlagen.
Explosionsschutzdokumente für GDRM-Anlagen. Ausführung nach § 6 GefStoffV und der DVGW-Regelwerke G 440 und G 442
Material: Lambda-Ausbläser aus Stahl der Firma tecon Systemtechnik GmbH mit nachträglicher Feuer-Verzinkung (keine galvanische Verzinkung).
Umbaumaßnahmen von GDRM-Anlagen innerhalb des Gebäudes bzw. Schrankes, die aufgrund der Umbauten von Ausbläsern erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere die Neuverlegung von Sammelleitungen. Der Umbau erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Grundlage der Planungen von BIK Anlagentechnik.
Die Schlussrechnung wird nach tatsächlichem Aufwand gegen Vorlage gegengezeichneter Leistungsnachweise erstellt. Das benötigte Material (Rohre, Verschraubungen etc.) wird nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Die Arbeiten werden von ausgewiesenen Fachleuten (Sachkundige lt. DVGW) mit entsprechender DVGW Zulassung ausgeführt.