Die häufig auch als „Methanverordnung“ bezeichnete EU-Methanemissionsverordnung 2024/1787 ist am 5. August 2024 in der Bundesrepublik Deutschland offiziell in Kraft getreten. Sie bedeutet für die Eigentümer und Betreiber gastechnischer Anlagen erheblichen organisatorischen und operativen Aufwand zur Erfassung und Vermeidung von klimaschädlichen Methanemissionen (CH4).
Der Artikel 14 der "Methanverordnung" regelt die Rahmenbedingungen für eine entsprechende LDAR-Messung Typ 2. Als Gasinfrastrukturbetreiber sind Sie demnach verpflichtet:
Wir sind Ihr kompetenter Lösungspartner für alle Themen rund um die "Methanverordnung". Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer entsprechenden LDAR-Messung Typ 2. In unserem kurzen Video zu diesem Thema zeigen wir Ihnen, wie wir dabei vorgehen (siehe unten).
Eine entsprechend geprüfte und digital dokumentierte Anlage ermöglicht Ihnen als Betreiber ein Höchstmaß an Versorgungs- und Rechtssicherheit.