Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3

Nach §5 DGUV Vorschrift 3 hat der Betreiber von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dafür zu sorgen, dass diese auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Wir bieten Ihnen die Aufnahme, Prüfung und Dokumentation Ihrer elektrischen Anlagen durch unser Fachpersonal.

Download: BIK-Broschüre "Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3" (PDF)

Die Prüfungen nach  §5 DGUV Vorschrift 3 müssen vor Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung vor Wiederinbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen durchgeführt werden. So muss z. B. die Erstprüfung einer elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100-600 erfolgen, wiederkehrende Prüfungen werden nach DIN VDE 0105-100 durchgeführt. Auch wird u. a. die DIN VDE 0100-410 zum Nachweis der Wirksamkeit von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen herangezogen.

Diese Prüfungen sind sehr komplex und erfordern ein fundiertes Fachwissen sowie Kenntnisse der einschlägigen Normen, der Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln. Die BIK Anlagentechnik GmbH unterstützt Sie als Anlagenbetreiber kompetent bei der Umsetzung der entsprechenden Anforderungen. Wir bieten Ihnen die Aufnahme, Prüfung und Dokumentation Ihrer elektrischen Anlagen durch unser Fachpersonal.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer neuen Broschüre "Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV V3" (PDF)