Betreibt ein Unternehmen Anlagen mit pulver- oder gasförmigen Stoffen, die unter gegebenen Umständen explosionsfähige Gemische bilden können, handelt es sich um eine überwachungsbedürftige Anlage nach BetrSichV. Dies stellt besondere Anforderungen an deren Betrieb, Instandhaltung und vor allem an die Prüfung.
Sie sind Betreiber einer solchen Anlage? Mit unseren ATEX-Unterweisungen
- Grundlagen 1 – Allgemeiner Explosionsschutz (Dauer: 3 h)
- Grundlagen 2 – Technischer Explosionsschutz (Dauer: 1 AT)
kommen Sie Ihren rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber gemäß folgender Rechtsgrundlagen nach:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „§ 12 Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten“,
- Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.1 (c) und 3.3 (d)
- und Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „§ 12 Unterweisungen“.
Die ATEX-Unterweisungen finden als Präsenz-Schulung bei Ihnen vor Ort statt und werden von einer VDE-geprüften Blitzschutz-Fachkraft für explosionsgefährdete Bereiche durchgeführt. Ihre Mitarbeitenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
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